Wie überall, kann es auch im Internet passieren, dass es zu einem Streit zwischen Käufer und Verkäufer kommt oder dass jemand gar versucht, unter dem Deckmantel eines Onlineangebots zu betrügen. Allerdings sind Onlineshopping generell sicher, die meisten Händler sind seriös und legen Wert auf Qualität und die Zufriedenheit ihrer Kunden. Allerdings kann es immer mal vorkommen, dass ein Anbieter versucht, die Anonymität des WWW dazu zu benutzen, sich widerrechtlich an Kunden zu bereichern. Sollte man auf einen solchen Zeitgenossen hereingefallen sein, ist es wichtig, zu wissen, welche Rechte man als Käufer hat, um sein Geld wieder zu bekommen. Noch besser ist es, wenn man sich soweit informiert, dass man einem Betrüger erst gar nicht erst in die Falle tappt. Insbesondere der Ebay Betrug ist hier ein großes Thema, weil ein Auktionshaus wie Ebay leider besonders geeignet ist, um unehrliche Machenschften zu betreiben. Allerdings sind auch die Online-Auktionshäuser daran interessiert, die Qualität zu sichern und Betrügereien nach Möglichkeit zu verhindern – schließlich hängt deren guter Ruf und damit ihr Geschäft auch davon ab, welche Sicherheit sie den Kunden bieten können.
Die Rechte, die Käufer beim Einkaufen im Internet haben, sind inzwischen europaweit geregelt. Das heißt, dass die Gesetze, die in Deutschland gelten, für alle Länder zutreffen, die in der Europäischen Union sind. Das macht die Orientierung für Kunden wesentlich einfacher, wenn sie im europäischen Ausland online shoppen. Sie müssen eben nicht für jedes Land extra herausfinden, welche Regeln dort gelten. Anders sieht es leider bei Anbietern aus, die ihren Sitz in anderen Ländern als der EU haben. Hier ist oft unklar, welche Rechte man als Käufer eigentlich hat und inwiefern sich diese Rechte überhaupt durchsetzen lassen. Das bedeutet, dass bei solchen Anbietern besondere Vorsicht geboten ist. Vor allem sollte man in diesem Fall kein Geld in Vorkasse überweisen. Wenn der Verkäufer nicht liefert, ist es dann sehr unsicher, ob man sein Geld wieder bekommt.
Wissen, wo es steht: Informationspflicht und AGB
Um zu verhindern, dass unseriöse Händler ihre Kunden durch versteckte Kosten oder nachteilige Regeln im so genannten Kleingedruckten hereinzulegen versuchen, ist im Gesetz eine Informationspflicht des Verkäufers vorgeschrieben. Wer einen Onlineshop betreibt, muss also sicherstellen, dass die Kunden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), wie das umgangssprachlich „Kleingedruckte“ offiziell heißt, kennen können, bevor sie einem Kauf zustimmen. Konkret sieht das meistens so aus, dass man erst die virtuelle Kasse benutzen kann, wenn man durch anklicken einer Tickbox diesen AGB zugestimmt hat. Spätestens, wenn man über diese Box stolpert, sollte man sich also daran erinnern, die AGB zu lesen und sicher zu gehen, dass man die Bedingungen des Geschäfts verstanden hat.
Aber keine Angst: was in den AGB drinstehen darf, ist zum Schutz der Kunden auch gesetzlich geregelt. So wird verhindert, dass mit Hilfe von undurchsichtigen Formulierungen und kunstvollem Juristendeutsch Fallen eingebaut werden, die normale Kunden gar nicht verstehen können. Viele solcher Regeln, die dazu dienen, den Kunden hereinzulegen, sind gesetzlich verboten. Das heißt, dass sie auch dann nicht gelten, wenn man diesen Regeln versehentlich zugestimmt hat. Der Vertrag bleibt trotzdem anfechtbar, weil der Verkäufer die entsprechende Regel gar nicht erst in die AGB hätte hineinschreiben dürfen. So muss zum Beispiel auch der Preis eines Produktes klar ersichtlich sein und darf nicht durch irgendwelche fadenscheinigen Gebühren, von denen man erst nach dem Kauf erfährt, verschleiert werden.
Wenn’s nicht gefällt: Widerrufsrecht Onlineshops
Bei online abgeschlossenen Kaufverträgen – also bei jedem Kauf im Internet – besteht für den Kunden grundsätzlich ein Widerrufsrecht von vierzehn Tagen. Das heißt, dass man es sich innerhalb dieser Zeit anders überlegen kann. Wenn man die Ware schon erhalten hat, muss man sie natürlich dem Verkäufer im Originalzustand zurückschicken. Man sollte das Produkt also nicht vorher benutzt haben, denn dann kann der Verkäufer das Wiederrufsrecht verweigern. Wenn die Ware noch nicht geliefert wurde, braucht man nichts weiter zu tun, als dem Verkäufer innerhalb von zwei Wochen nach dem Kauf mitzuteilen, dass man vom Kauf zurücktreten möchte. Man braucht die Waren dann natürlich nicht zu bezahlen. Auch das Widerrufsrecht unterliegt der gesetzlichen Informationspflicht. Das heißt, dass der Verkäufer den Käufer darauf hinweisen muss, dass er vom Kauf zurücktreten und die bereits erhaltene Ware zurück schicken kann – und sein Geld zurück bekommt. Auch wird der Verkäufer darüber informieren, wie genau man die Ware zurück senden soll.
Was tun, wenn’s brennt?
Sollte es doch einmal passiert sein, dass man einem Betrüger aufgesessen ist oder sich eine Streitigkeit um den Kauf nicht beilegen lässt, sollte man sich auf jeden Fall an einen Anwalt für Onlinerecht wenden. Solche Fachanwälte kennen sich mit dem Onlinehandel aus und haben aus ähnlichen Fällen die Erfahrung, die sie brauchen, um den Kunden dabei zu helfen, zu ihrem Recht zu kommen.